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Herstellung istkein unsichtbarer Schritt.

Für die Entwicklung gelten produktspezifische Anforderungen an Qualität, Funktion und Sicherheit. Angaben zu Herstellung und Herkunft werden für das jeweilige Produkt gemacht, sobald sie belegt sind.

Herstellung · Nachweise · Qualität

01

Getrennte Spezialisierung

Für Produkte und Verpackungen werden Anforderungen an Material, Verarbeitung und Schutz getrennt festgelegt. Die Auswahl von Herstellungspartnern richtet sich nach diesen Anforderungen und überprüfbaren Nachweisen.

02

Nachweise

Welche Prüfungen und Nachweise erforderlich sind, wird für jedes Produkt festgelegt. Konkrete Material-, Leistungs- und Zertifizierungsangaben werden nur mit zugehörigen, gültigen Nachweisen veröffentlicht.

03

Materialien

Materialentscheidungen richten sich nach Einsatz, Verarbeitung und den Anforderungen an dauerhafte Nutzung. Angaben zu Zusammensetzung, Herkunft und geprüften Eigenschaften werden für das jeweilige Produkt dokumentiert.

04

Qualitätsprüfung

Der Qualitätsstandard sieht Prüfungen von Prototypen, Mustern und Serienprodukten anhand verbindlicher Spezifikationen vor. Konkrete Ergebnisse und Freigaben werden in der jeweiligen Produktakte festgehalten.

05

Umgang mit Abweichungen

Materialien oder Komponenten mit Abweichungen dürfen erst nach erneuter Prüfung und dokumentierter Freigabe verwendet werden. Die Entscheidung über Nacharbeit, anderweitige Verwendung oder Entsorgung wird für den konkreten Fall festgehalten.

06

Der kontrollierte Prozess

Herstellung bleibt bei LEONIX kein unsichtbarer Schritt zwischen Idee und Verkauf. Sie ist der kontrollierte Prozess, durch den eine Spezifikation zu einem freigegebenen Produkt wird.

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